Die luftseitigen Druckverluste - Ermittlung und Auswirkungen bei der Bilanzierung nach DIN V 18599-3

Frage:

  • Welche Standardwerte sind für die Gesamtdruckdifferenz des Kanalnetzes [Pa] anzugeben?
  • Welche energetische Auswirkung hat die Gesamtdruckdifferenz des Kanalnetzes?
     

Hintergrund:

Im Teil 3 der DIN V 18599  wird das Verfahren zur Ermittlung des Nutzenergiebedarfs für die thermische Luftaufbereitung und des Endenergiebedarfs für die Luftförderung in raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) mit Außenluftanteil beschrieben.

Der Nutzenergiebedarfs für die thermische Luftaufbereitung setzt sich zusammen aus dem Energiebedarf für die Funktionen Heizen, Kühlen, Befeuchten und Entfeuchten vom Außenluftzustand bis zum Zuluftzustand.

Für die Berechnung des Endenergiebedarfs der Luftförderung von RLT-Anlagen ist entweder die Angabe
  • der luftseitigen Druckverluste (aus der projektspezifischen Anlagenplanung)
    oder
  • die Festlegung eines Maximalwertes für die luftseitigen Druckverluste (Planungswert) erforderlich.
 

Begriffsdefinition Endenergiebedarf der Luftförderung:
Des Endenergiebedarf der Luftförderung bezeichnet den rechnerischen Elektroenergiebedarf des Systems Ventilator – Kraftübertragungsvorrichtung – Motor, der zum Transport des Luftvolumenstroms innerhalb des Berechnungszeitraumes erforderlich ist.

(Davon ist der kalorische Nutzenergiebedarf (Wärme, Kälte und Wärme für Dampferzeugung) zu unterscheiden.)
 

Praxis:
Sie müssen als Eingangsgrößen für das Bilanzierungsverfahren grundlegende Angaben zur geplanten mechanischen Lüftungsanlage machen. Diese Angaben zu den auszuführenden RLT-Anlagen liegen gerade in der frühen Planungsphase oftmals noch nicht vor. Trotzdem müssen Sie (nach Rücksprache mit den Fachplanern) eine Festlegung treffen, die dann in der Fachplanung als Maximalwerte einzuhalten sind. Werden diese Maximalwerte durch geschickte Planung unterschritten, so liegt Ihre Bilanzierung immer auf der sicheren (energetisch günstigeren) Seite.

 

Standardwerte:
In der DIN V 18599-7 sind Standardwerte für Komponenten von RLT-Anlagen angegeben. Für Ventilatoren ist neben der spezifischen Leistungsaufnahme auch die Totaldruckerhöhung tabelliert. Demnach gilt bei einem Gesamtwirkungsgrad von 60 %:

Abluftventilatoren  = 750 Pa,
Zuluftventilatoren mit Erwärmung = 960 Pa,
Zuluftventilatoren (Teil-)Klimaanlagen = 1.200 Pa.

Werden für den energetischen Nachweis bessere Werte angesetzt, muss der SFP-Wert nach DIN EN 13779 nachgewiesen werden.

Wie wirkt sich der Druckverlust auf die energetische Bewertung aus?

Zur Ermittlung der Gesamtdruckdifferenz sind alle Teildruckverluste von Einbauten ( z.B. Absperr- / Drosselklappen, Wärmetauscher, Lufteinlaß (Gitter), Schalldämpfer)  des Gesamtsystems zu addieren. Dieser Druckverlust muss durch Ventilatoren unter Verwendung von elektrischer Energie überwunden werden.

Für die Berechnung des monatlichen Nutzenergiebedarfs der Luftförderung (Ventilatoren) muss bekannt sein:
  • die elektrische Leistung des Ventilators für Zuluft,
  • die elektrische Leistung des Ventilators für Abluft,
  • die monatliche Betriebszeit der Anlage (aus täglicher Betriebsstundenzahl und der monatlichen Betriebstagezahl).

Die elektrische Leistung des Ventilators errechnet sich (für Zu- und Abluft getrennt) nach:
 
PV = (Luftvolumenstrom x Gesamtdruckverlust) / mittlerer Gesamtwirkungsgrad
 
Demnach steigt die benötigte elektrische Leistung der Ventilatoren proportional zum Druckverlust.


Umsetzung in der Energieberater-Software ZUB-HELENA®:

Sie tragen die Werte für die Gesamtdruckdifferenz des Kanalnetzes für Zu- und Abluft in dem Register mechanische Lüftungsanlage im Eingabefenster der jeweiligen Zone ein.


Gesamtdruckdifferenz des Kanalnetzes



Hinweis:
Diese Informationen werden von der ZUB-Systems GmbH kostenlos bereitstellt. Die Ausführung stellen insbesondere keine Rechtsberatung dar. Jede Form der Haftung und Gewährleistung für die technische oder sachliche Richtigkeit ist ausgeschlossen.